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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05   

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https://dejure.org/2010,21898
LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05 (https://dejure.org/2010,21898)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2010 - L 3 R 1802/05 (https://dejure.org/2010,21898)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - L 3 R 1802/05 (https://dejure.org/2010,21898)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05
    Es kann daher offen gelassen werden, ob die Gleichbehandlung mit Inhabern einer Versorgungszusage verfassungsrechtlich überhaupt geboten ist (vgl. grundlegend Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05 und 1 BvR 1144/05, zitiert nach juris Rn. 43 ff.).

    Art. 3 Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes (GG) gebieten nicht, vorhandene Ungleichheiten rückwirkend zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05 und 1 BvR 1144/05, zitiert nach juris Rn. 43 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1705/06

    Feststellung weiterer Pflichtbeitragszeiten nach § 5 Abs. 1 AAÜG, VEB GRW Teltow,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05
    Der Senat hat das Protokoll des Erörterungstermins vor dem LSG Berlin-Brandenburg vom 25. September 2007 - L 3 R 1705/06 - beigezogen, wonach nach den Ausführungen des dortigen Klägers auch Kontaktgrille und Rasenmäher in großen Mengen hergestellt worden seien.

    Insofern wird ergänzend auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom 16. Dezember 2010 im Parallelverfahren L 3 R 1705/06 Bezug genommen, welchem die gleichen Beweismittel zugrunde lagen.

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05
    Eine nachträgliche Korrektur der im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme getroffenen Entscheidungen der DDR ist bundesrechtlich nicht erlaubt, auch soweit diese in sich willkürlich sein sollten, da der Einigungsvertrag grundsätzlich nur die Übernahme zum 03. Oktober 1990 bestehender Versorgungsansprüche und -anwartschaften von "Einbezogenen" in das Bundesrecht versprochen und Neueinbeziehungen ausdrücklich verboten hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/04 R -, zitiert nach juris Rn. 22 ff.).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05
    Maßgeblich ist hierbei das Sprachverständnis der Deutschen Demokratischen Republik am 02. Oktober 1990 (vgl. BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, zitiert nach juris Rn. 23).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05
    Dabei wird der Hauptzweck nicht dadurch geändert, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach juris Rn. 37 ff., 45 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 10. April 2004 - B 4 RA 10/02 R - zitiert nach juris Rn. 19).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05
    Unter den Anwendungsbereich des AAÜG fallen somit auch diejenigen, die auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage nach der am 01. August 1991 gegebenen bundesrechtlichen Rechtslage einen Anspruch auf eine Versorgungszusage gehabt hätten (etwa BSG, Urteil vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R -, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05
    Dabei wird der Hauptzweck nicht dadurch geändert, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach juris Rn. 37 ff., 45 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 10. April 2004 - B 4 RA 10/02 R - zitiert nach juris Rn. 19).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05
    Im Verfahren nach § 8 des AAÜG, welches einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) ähnlich und außerhalb des Rentenverfahrens durchzuführen ist (Bundessozialgericht , Urteil vom 18. Juli 1996 - B 4 RA 7/95 -, zitiert nach juris Rn. 18 f.), ist die Beklagte nicht zu den von der Klägerin begehrten Feststellungen verpflichtet.
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05
    Hierbei muss die industrielle Fertigung von Sachgütern oder Bauwerken im Sinne einer durch Wiederholung von gleichartigen Bearbeitungsvorgängen unter Einsatz von Maschinen für den Vertrieb mit Massenausstoß von Endprodukten im Sinne eines so genannten fordistischen Produktionsmodells dem Betrieb das Gepräge gegeben haben (BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, zitiert nach juris Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 30 R 938/07

    Altersversorgung der technischen Intelligenz; AAÜG; Produktionsbetrieb;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1802/05
    Sein betrieblicher Hauptzweck war nicht auf die industrielle Massenproduktion von Bauwerken oder Gütern gerichtet, sondern in erster Linie projektierte, fertigte und montierte er Automatisierungsanlagen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2010 - L 30 R 938/07 -, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de und Sächsisches LSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - L 5 R 503/06 -, aktenkundig).
  • EGMR, 19.03.2009 - 176/07

    G. M. P. KATSAMBAS LTD. v. CYPRUS

  • LSG Sachsen, 21.10.2005 - L 4 RA 389/04
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 1705/06

    Feststellung weiterer Pflichtbeitragszeiten nach § 5 Abs. 1 AAÜG, VEB GRW Teltow,

    Das SG hat geschwärzte Kopien des Protokolls vom 07. November 2005 zu dem Rechtsstreit S 7 R 2195/05 (jetzt: L 3 R 1802/05) sowie des Urteils in dem Rechtsstreit S 7 R 2195/05 in den Rechtsstreit eingeführt.

    Dies ergibt sich sowohl aus den eigenen Angaben des Klägers als auch aus den beigezogenen erstinstanzlichen Angaben der Klägerin in dem Verfahren S 7 R 2195/05 (jetzt: L 3 R 1802/05) und den Aussagen der gehörten Zeugen L S und K D.

    Dies wird für den gesamten streitgegenständlichen Zeitraum bestätigt durch die Angaben der Klägerin aus dem Verfahren S 7 R 2195/05 (jetzt: L 3 R 1802/05) im Sitzungsprotokoll vom 07. November 2005 sowie die eigenen Angaben des Klägers.

  • LSG Baden-Württemberg, 07.09.2016 - L 2 R 5354/13
    Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich in mehreren Berufungsverfahren mit den betrieblichen Aktivitäten des VEB GRW T., Betriebsteil Berlin auch zu den den streitigen Zeitraum betreffenden Zeiten befasst und durch umfangreiche Beweisaufnahmen den Hauptzweck dieses Betriebes ermittelt (LSG Berlin-Brandenburg Urteile vom 16.12.2010, L 3 R 1705/06, L 3 R 1802/05).

    Dies wird für den gesamten streitgegenständlichen Zeitraum bestätigt durch die Angaben der Klägerin aus dem Verfahren S 7 R 2195/05 (jetzt: L 3 R 1802/05) im Sitzungsprotokoll vom 07. November 2005 sowie die eigenen Angaben des Klägers.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 17 R 724/07

    Fiktiver Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage; betriebliche

    Daraus ergebe sich auch, dass der VEB in der Hauptsache mit der Erstellung von Bauwerken in Massenproduktion im Sinne der Rechtsprechung des BSG und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (L 3 R 563/10 vom 03. März 2011 und L 3 R 1802/05 vom 16. Dezember 2010) beschäftigt gewesen sei.
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